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   BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02   

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BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02 (https://dejure.org/2003,11986)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.2003 - 1Z BR 128/02 (https://dejure.org/2003,11986)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 1Z BR 128/02 (https://dejure.org/2003,11986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung einer Erbschaft; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Testaments wegen Sittenwidrigkeit; Folgen der Unwirksamkeit bzw. Teilnichtigkeit eines Testaments auf die Wirksamkeit eines vorangegangenen Testaments; Beachtlichkeit der gesetzlichen Erbfolge bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 Abs. 2 § 1954 § 2085 § 2253
    Auswirkung unwirksamer Erbeinsetzung auf Vermächtnisanordnung - Ausschlagung der Erbschaft durch Anfechtung der Annahme - Eigenschaftsirrtum über Zusammensetzung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98

    Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02
    Die Vorschrift gehört, wie § 2084 , § 2086 BGB , zu den Vorkehrungen, die das Gesetz trifft, um den Erblasserwillen zur Geltung zu bringen (BayObLG FamRZ 1999, 1386/1387).
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02
    Die Verfahrensweise des Landgerichts entspricht der überwiegenden Meinung, nach der das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BayObLGZ 2000, 76/80 FamRZ 2000, 1610/1611).
  • RG, 14.02.1927 - IV 766/26

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02
    Die Feststellungslast dafür trifft denjenigen, der behauptet, der Erblasser hätte die für sich genommen wirksame Verfügung nicht ohne die unwirksame getroffen (RGZ 116, 148; Palandt/ Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2085 Rn. 1; Staudinger/Otte BGB [1995] § 2085 Rn. 2).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02
    Die Beteiligte zu 3 kann vielmehr ihr Rechtsmittelanliegen mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins und der Erteilung eines ihrem Antrag entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgen (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1991, 618 ).
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